Erklä­rung zur Bar­rie­re­frei­heit

Wir (Regio­na­le Schu­le “Am Kamp”) als Web­site­be­trei­ber sind bemüht, die Web­site in Ein­klang mit den ein­schlä­gi­gen Vor­schrif­ten zur Bar­rie­re­frei­heit zu gestal­ten. Für uns gel­ten fol­gen­de Rechts­vor­schrif­ten:

Lan­des­be­hin­der­ten­gleich­stel­lungs­ge­setz — LBGG M‑V und Bar­rie­re­freie Web­sites-Ver­ord­nung Meck­len­burg-Vor­pom­mern (BWeb­VO M‑V)

Web­site

Die­se Erklä­rung zur Bar­rie­re­frei­heit gilt für die Web­site https://www.amkamp.de.

Feed­back und Kon­takt­an­ga­ben

Sind Ihnen Män­gel beim bar­rie­re­frei­en Zugang zu Inhal­ten auf unse­rer Web­site auf­ge­fal­len oder haben Sie Anmer­kun­gen sowie Fra­gen zum bar­rie­re­frei­en Zugang? Mel­den Sie sich ger­ne bei uns unter:

Regio­na­le Schu­le Am Kamp
Beet­ho­ven­str. 1
18209 Bad Doberan

Tele­fon: 03 82 03 / 62 0 62
Tele­fax: 038203 915209
E‑Mail: sekretariat@amkamp.de

Stand der Ver­ein­bar­keit mit den Anfor­de­run­gen

Die­se Web­site wird der­zeit auf ihre Ver­ein­bar­keit mit den Vor­ga­ben zur Bar­rie­re­frei­heit über­prüft. Sobald die Egeb­nis­se vor­lie­gen, wer­den wir sie an die­ser Stel­le ver­öf­fent­li­chen.

Durch­set­zungs­ver­fah­ren

Soll­ten Sie der Ansicht sein, dass Sie durch eine nicht aus­rei­chen­de bar­rie­re­freie Gestal­tung unse­rer Web­site benach­tei­ligt sind, kön­nen Sie sich an die zustän­di­ge Durch­set­zungs­stel­le wen­den. Die­se errei­chen Sie unter:

Minis­te­ri­um für Sozia­les, Inte­gra­ti­on und Gleich­stel­lung
Über­wa­chungs­stel­le für digi­ta­le Bar­rie­re­frei­heit nach § 13 LBGG M‑V
Wer­der­stra­ße 124
19055 Schwe­rin

E‑Mail: ueberwachungsstelle@sm.mv-regierung.de

Erstel­lung die­ser Erklä­rung zur Bar­rie­re­frei­heit

Die­se Erklä­rung wur­de am 21.02.2025 erstellt.

Die Erklä­rung wur­de zuletzt am 21.02.2025 über­prüft.

Sie wollen Ihr Kind abmelden?

Melden Sie ihr Kind direkt mit dem unten stehenden Formular ab. Alternativ können Sie dies natürlich auch weiterhin via E-Mail an sekretariat@amkamp.de oder telefonisch machen.

Bitte denken Sie an die schriftliche Entschuldigung bei der Klassenleitung über das Hausaufgabenheft/ den Schülerplaner oder die Vorlage des ärztlichen Attests, sobald Ihr Kind wieder in der Schule ist.