Erklä­rung zur Bar­rie­re­frei­heit

Die­se Erklä­rung zur Bar­rie­re­frei­heit gilt für die Web­site www.amkamp.de

Die Regio­na­le Schu­le Am Kamp ist bemüht, sei­ne Web­site im Ein­klang mit § 14 Absatz 1 des Lan­des­be­hin­der­ten­gleich­stel­lungs­ge­setz Meck­len­burg-Vor­pom­mern (LBGG M‑V) und der Bar­rie­re­freie Infor­ma­ti­ons­tech­nik-Ver­ord­nung Meck­len­burg-Vor­pom­mern (BITVO M‑V) in ihrer jeweils gül­ti­gen Fas­sung bar­rie­re­frei zugäng­lich zu machen.

Stand der Ver­ein­bar­keit mit den Anfor­de­run­gen

Die­se Web­site ist mit den Anfor­de­run­gen des LBGG M‑V und der BITVO M‑V teil­wei­se ver­ein­bar.

Unver­ein­bar­keit mit dem LBGG M‑V und der BITVO M‑V

Die Unver­ein­bar­kei­ten und/oder Aus­nah­men sind nach­ste­hend auf­ge­führt.

Nicht-Text-Inhal­te:

  • Meh­re­ren Ele­men­ten fehlt ein Alter­na­tiv­text
  • Meh­re­re Bil­der haben den Datei­na­men als Alter­na­tiv­text, oder er fehlt gänz­lich
  • Eini­ge Ele­men­te sind nur deko­ra­tiv

 

Gra­fi­ken:

  • An eini­gen Stel­len wer­den Gra­fi­ken mit Schrift ver­wen­det, in eini­gen Fäl­len lässt sich der ent­hal­te­ne Text nicht über den Alter­na­tiv­text erfas­sen.

 

Audio-Visu­el­le Medi­en:

  • Vie­le Vide­os ver­fü­gen nicht über Unter­ti­tel
  • Audio­in­hal­te ver­fü­gen nicht über Audio­deskrip­tio­nen

 

Doku­men­te:

  • Die meis­ten PDF- und Word­do­ku­men­te sind nicht bar­rie­re­frei

 

Fokus­sie­rung:

  • Ver­ein­zelt ist bei Ele­men­ten nicht klar zu erken­nen, dass sie sich im Tas­ta­tur­fo­kus befin­den
  • Eini­ge nicht sicht­ba­re Ele­men­te kön­nen fokus­siert wer­den.

 

Kon­trast:

  • In ein­zel­nen Fäl­len sind die Min­dest­an­for­de­run­gen an den Kon­trast nicht gege­ben
  • Links im Fließ­text unter­schei­den sich farb­lich vom umlie­gen­den Text, bei Inter­ak­ti­on wird die­ser Unter­stri­chen und bekommt eine im Ver­gleich zum Hin­ter­grund kon­trast­rei­che­re Far­be, ohne Inter­ak­ti­on ist der Kon­trast nicht aus­rei­chend

 

Dritt-Anbie­ter-Ein­bin­dun­gen:

  • Ter­min-Kalen­der: Die Ein­bin­dung und Dar­stel­lung des Ter­min­ka­len­ders kann nicht bar­rie­re­frei zur Ver­fü­gung gestellt wer­den und muss vom Plug­In-Ent­wick­ler ange­passt wer­den.

 

Gebär­den­spra­che:

  • Es gibt kei­ne Erklä­run­gen von Inhal­ten in Deut­scher Gebär­den­spra­che.

 

Über­schrif­ten­hier­ar­chie:

  • In ein­zel­nen Fäl­len ist die Über­schrif­ten­hier­ar­chie nicht voll­stän­dig nach­voll­zieh­bar.

 

Link­szweck:

  • Meh­re­re Link­tex­te sind nicht aus­sa­ge­kräf­tig.

 

Feh­ler:

  • Feh­ler­mel­dun­gen in For­mu­la­ren wer­den nicht aus­rei­chend gekenn­zeich­net

Erstel­lung der Erklä­rung zur Bar­rie­re­frei­heit

Die­se Erklä­rung wur­de am 21.02.2025  erstellt. Die Erklä­rung wur­de zuletzt am 05.09.2025  über­prüft.

Feed­back und Kon­takt­an­ga­ben

Sind Ihnen Män­gel beim bar­rie­re­frei­en Zugang zu Inhal­ten auf unse­rer Web­site auf­ge­fal­len oder haben Sie Anmer­kun­gen sowie Fra­gen zum bar­rie­re­frei­en Zugang? Mel­den Sie sich ger­ne bei uns unter:

Regio­na­le Schu­le Am Kamp
Beet­ho­ven­str. 1
18209 Bad Doberan

Tele­fon: 03 82 03 / 62 0 62
E‑Mail: se*********@****mp.de
Tele­fax: 038203 915209

Wir beant­wor­ten Ihre Fra­gen schnellst­mög­lich, spä­tes­tens jedoch inner­halb der gesetz­li­chen Frist von sechs Wochen. Vie­len Dank für Ihr Feed­back.

Feed­back-For­mu­lar

Alter­na­tiv kön­nen Sie auch unser unten ste­he­n­en­des For­mu­lar nut­zen, um Ihr Feed­back ein­zu­rei­chen.

Wenn mög­lich, tra­gen Sie im obe­ren Feld bit­te die genaue Adres­se der (Unter-)Seite ein, zu der Sie Feed­back haben.
Nach­fol­gend haben Sie die Mög­lich­keit, Ihrem Feed­back Anhän­ge hin­zu­zu­fü­gen. Upload der For­ma­te PDF, JPG und PNG sind bis zu einer Grö­ße von 5 MB mög­lich.

Durch­set­zungs­ver­fah­ren

Sie sind mit der Bear­bei­tung Ihres Anlie­gens nicht zufrie­den? Oder Sie haben inner­halb von sechs Wochen kei­ne Ant­wort auf Ihr Feed­back erhal­ten? In die­sem Fall kön­nen Sie bei der Über­wa­chungs­stel­le für digi­ta­le Bar­rie­re­frei­heit öffent­li­cher Stel­len M‑V einen Antrag auf Prü­fung der in der Erklä­rung zur Bar­rie­re­frei­heit genann­ten Rege­lun­gen und Maß­nah­men stel­len. Die Über­wa­chungs­stel­le ist zustän­dig für das Beschwer­de- und Durch­set­zungs­ver­fah­ren nach § 2 Abs. 1 BITVO M‑V.

Sie prüft auf Ihren Antrag hin, ob gegen­über der öffent­li­chen Stel­le wei­te­re Maß­nah­men erfor­der­lich sind. Das Beschwer­de- und Durch­set­zungs­ver­fah­ren ist für Sie als Beschwer­de­füh­rer kos­ten­los. Sie benö­ti­gen kei­nen Rechts­bei­stand.

Nach Ein­gang der Beschwer­de wer­den fol­gen­de Schrit­te durch­ge­führt:

  • Prü­fung, ob tat­säch­li­che Ver­stö­ße gegen die Bar­rie­re­frei­heit fest­ge­stellt wer­den kön­nen
  • Die öffent­li­che Stel­le wird auf­ge­for­dert, die Män­gel in einer bestimm­ten Frist zu besei­ti­gen. Dafür erhält sie Vor­schlä­ge zur Umset­zung.
  • Kommt die öffent­li­che Stel­le der Bean­stan­dung nicht nach, hat sie dies gegen­über der Über­wa­chungs­stel­le zu begrün­den
  • Alle Betei­lig­ten wer­den über den Ver­fah­rens­stand infor­miert
    Abschluss des Durch­set­zungs­ver­fah­rens durch eine zusam­men­fas­sen­de Abschluss­mit­tei­lung an den Beschwer­de­füh­rer und Erläu­te­rung der Durch­füh­rung.
  • In Kennt­nis set­zen der öffent­li­chen Stel­le und der für sie zustän­di­gen Fach- oder Rechts­auf­sichts­be­hör­de

Ihre Beschwer­de kön­nen Sie wie folgt mel­den. Bit­te tei­len Sie dafür Ihren Namen, Ihre Anschrift, Web­site sowie den Beschwer­de­grund mit.

Unab­hän­gig von dem Beschwer­de­ver­fah­ren kann das Durch­set­zungs­ver­fah­ren auch durch die Über­wa­chungs­stel­le für digi­ta­le Bar­rie­re­frei­heit öffent­li­cher Stel­len M‑V selbst auf Basis fest­ge­stell­ter Män­gel initi­iert wer­den.

Die Web­site der Über­wa­chungs­stel­le für digi­ta­le Bar­rie­re­frei­heit öffent­li­cher Stel­len M‑V fin­den Sie unter: www.barrierefreies-web-mv.de.

Sie wollen Ihr Kind abmelden?

Melden Sie ihr Kind direkt mit dem unten stehenden Formular ab. Alternativ können Sie dies natürlich auch weiterhin via E-Mail an se*********@****mp.de oder telefonisch machen.

Bitte denken Sie an die schriftliche Entschuldigung bei der Klassenleitung über das Hausaufgabenheft/ den Schülerplaner oder die Vorlage des ärztlichen Attests, sobald Ihr Kind wieder in der Schule ist.